Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 21.01.2011

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 04.02.2009 - L 2 U 133/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18427
LSG Bayern, 04.02.2009 - L 2 U 133/07 (https://dejure.org/2009,18427)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.02.2009 - L 2 U 133/07 (https://dejure.org/2009,18427)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - L 2 U 133/07 (https://dejure.org/2009,18427)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Anerkennung von Unfallfolgen, Vollbeweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall i.S.d. § 8 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII); Notwendigkeit des Vorliegens des Grades der Gewissheit für einen Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen i.S.d. § 8 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Unfallfolge, wenn zu einer Blasenentleerungsstörung führender Unfallerstschaden nicht nachgewiesen wird

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 21.01.2011 - 2 U 133/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,72219
OLG Bremen, 21.01.2011 - 2 U 133/07 (https://dejure.org/2011,72219)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.01.2011 - 2 U 133/07 (https://dejure.org/2011,72219)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. Januar 2011 - 2 U 133/07 (https://dejure.org/2011,72219)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Bestellers auf Schadensersatz wegen mangelhafter Bauausführungen für ein Bauvorhaben (hier: Einfamilienhaus)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gravierende Baumängel: Auftraggeber kann fristlos kündigen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung aus wichtigem Grund kann auch (nur) mündlich erklärt werden! (IBR 2013, 408)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1159
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Bremen, 21.01.2011 - 2 U 133/07
    So hat die höchstrichterliche Rechtsprechung etwa die Frage nach dem Bestehen des Schuldnerverzuges nicht als ein nach § 256 ZPO feststellungsfähiges Rechtsverhältnis angesehen (BGH NJW 2000, 2280, 2281; siehe auch BayObLG NJW-RR 2004, 1020 im Fall der Abmahnung eines Wohnungsverwalters nach WEG).
  • BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60

    Feststellungsklage des Vermächtnisnehmers

    Auszug aus OLG Bremen, 21.01.2011 - 2 U 133/07
    Schließlich ist auch die Wirksamkeit von Rechtshandlungen kein Rechtsverhältnis, das einer Feststellungsklage zugänglich ist (BGHZ 37, 331, 333).
  • BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 19/04

    Unzulässigkeit der Anfechtung einer vom Verwalter ausgesprochenen Abmahnung

    Auszug aus OLG Bremen, 21.01.2011 - 2 U 133/07
    So hat die höchstrichterliche Rechtsprechung etwa die Frage nach dem Bestehen des Schuldnerverzuges nicht als ein nach § 256 ZPO feststellungsfähiges Rechtsverhältnis angesehen (BGH NJW 2000, 2280, 2281; siehe auch BayObLG NJW-RR 2004, 1020 im Fall der Abmahnung eines Wohnungsverwalters nach WEG).
  • BGH, 06.12.2004 - II ZR 394/02

    Zulässigkeit einer erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Widerklage

    Auszug aus OLG Bremen, 21.01.2011 - 2 U 133/07
    Die Einwilligung der Beklagten ist durch rügelose Verhandlung nach § 267 ZPO erklärt worden (BGH MDR 2005, 588).
  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 63/90

    Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Bremen, 21.01.2011 - 2 U 133/07
    Für die Bemessung des Schadenersatzes ist von den Maßnahmen und den damit verbundenen Kosten auszugehen, die der Besteller im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr (bzw. Auftraggeber) aufgrund sachkundiger Beratung oder Feststellung aufwenden konnte und musste, wobei es sich um vertretbare Maßnahmen der Schadenbeseitigung handeln muss (BGH BauR 1991, 329, 330).
  • BGH, 06.02.1975 - VII ZR 244/73

    Nachschieben eines Kündigungsgrundes

    Auszug aus OLG Bremen, 21.01.2011 - 2 U 133/07
    Eine solche außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn die Werkleistung derartig gravierende Mängel aufweist, dass das Vertrauen des Auftraggebers in die Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Auftraggebers erschüttert ist (BGH NJW 1975, 825, 826; Kuffer aaO. Rn. 77).
  • OLG Bremen, 23.04.2010 - 2 U 92/09

    Kosten des Kfz-Lieferanten für Nachtests wegen mangelhafter Inspektionsleistungen

    Auszug aus OLG Bremen, 21.01.2011 - 2 U 133/07
    Außerdem ist die Zwischenfeststellungsklage (das betrifft gleichermaßen die hilfsweise erhobene Feststellungsklage) auch deswegen unlässig, weil es hierbei an einem Klagebegehren fehlt, welches im Sinne des § 256 ZPO auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtet ist (vgl. Urt. des Senats v. 23.04.2010 - 2 U 92/09 - Wirksamkeit einer Abmahnung - ).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 62/18

    Auftraggeber und Auftragnehmer kündigen: Welche Kündigung beendet den Vertrag?

    Insoweit kann dahinstehen, dass der von der Beklagten in erster Instanz zitierten Entscheidung des OLG Bremen vom 21.01.2011 (2 U 133/07, NZB zurückgewiesen durch Beschluss des BGH vom 21.02.-, VII ZR 54/11) ein deutlich abweichender Sachverhalt zugrunde lag (nämlich eine Kündigung wegen gravierender Mängel der Werkleistungen aus "sonstigem wichtigen Grund"; vgl. auch Vogelheim, IBR -, 408 zum Einzelfallcharakter der Entscheidung).
  • OLG Frankfurt, 30.12.2010 - 2 U 141/10

    Nebenkostenabrechnung bei Gewerberaummietverträgen: Ausschlussfrist für

    Gegen eine analoge Anwendung spricht im Übrigen auch, dass die korrespondierende Vorschrift des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im Gewerberaummietrecht nicht analog anwendbar ist (vgl. auch Bundesgerichtshof, 12. Zivilsenat, Urteil vom 27.1.2010, Aktenzeichen XII ZR 22/07, Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 2. Zivilsenat, Urteil vom 23.11.2007, Aktenzeichen 2 U 133/07).
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